Siegfried P. aus Hamburg, Einzelunternehmer
"Insolvente Selbstständige dürfen ab sofort - bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens - ca. 80% der Einnahmen trotz Regelinsolvenz behalten, so der Insolvenzberater Dieter Büge!"
Gleiches Recht für alle, könnte man sagen. Jedoch kaum eine insolvente Unternehmerin oder ein insolventer Selbstständiger weiß, wie das neue Recht auf 80% Selbstbehalt trotz Regelinsolvenz Verfahren in der Praxis umzusetzen ist! Von ca. 500.000 insolventen Selbstständigen in Deutschland nutzen zurzeit erst 6.000 Betroffene, die sich innerhalb der Regelinsolvenz befinden, diese große (Lebens-) Chance.
Nutzen auch Sie jetzt diese einmaligeChance! Der Firmen-Insolvenzberater Dieter Büge beschreibt in seinem aktuellen Regelinsolvenz-Buch einen sicheren, legalen und vollkommen unkomplizierten Weg aus der Finanzfalle! Klicken Sie einfach hier auf dieses Video und überzeugen Sie sich selbst von dieser einzigartigen Möglichkeit, Ihre finanzielle und emotionale Freiheit zurück zu gewinnen!
Seit dem 1. Dezember 2001 wurde durch eine Gesetzesänderung auch Selbstständigen und ehemals Selbstständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen, also mit mehr als 19 Gläubiger, die Möglichkeit der Regelinsolvenz geschaffen. Dadurch kann das Regelinsolvenz Verfahren auch für eine Entschuldung aller natürlichen Personen angewandt werden. Diese Möglichkeit war vorher nur juristischen Personen vorbehalten. Wichtig dabei ist, dass bei der Regelinsolvenz für Selbständige keine Konkursmasse mehr benötigt wird, die die Verfahrenskosten decken muss.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Selbstständiger seine Tätigkeit trotz Überschuldung weiter fortführen kann und so einer Arbeitslosigkeit entgehen kann. Aufgrund der Tatsache, dass kleine und mittelständische Unternehmer nach einer Aufgabe ihrer Tätigkeit nur sehr selten in den Arbeitsmarkt integriert werden können, hat der Gesetzgeber hier eine entsprechende Lösung mit der Regelinsolvenz für Selbstständige geschaffen. Außerdem erhöht die Fortführung der Tätigkeit während der Regelinsolvenz auch für die Gläubiger die Chance, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurück zu erhalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass jetzt jeder insolventer Unternehmer mit nur 2 vorgefertigten Musterschreiben aus dem Insolvenzratgeber trotz Wohlverhaltensphase und innerhalb der Regelinsolvenz keine "Bevormundung" seitens des Insolvenzverwalters mehr "ertragen" muss. Insolvente Selbstständige dürfen jetzt - sogar mit dem Einverständnis des Gesetzgebers - ein menschenwürdigeres Leben trotz Regelinsolvenz führen und ca. 80% ihrer Einnahmen behalten.
"Was jedoch nur wenige Insolvente in Deutschland wissen, ist die Tatsache, dass sie innerhalb weniger Tage (!) und vollkommen unkompliziert rund 80% ihrer Einnahmen (vor Steuer) behalten dürfen! Warum aber wird diese große Chance kaum genutzt? Auf der Startseite erfahren Sie, wie einfach und rechtssicher jetzt jede/r insolvente/r Unternehmer/in dieses neue Recht trotz Regelinsolvenz und bereits ab Beginn des Insolvenzverfahrens und innerhalb der Wohlverhaltensphase nutzen kann!"
Dieter Büge, Berater für Regelinsolvenz und Autor von "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz"
Auch wenn Sie diese große Chance auf ein selbstbestimmtes Unternehmerleben nicht für möglich halten, sollten Sie sich zumindest darüber auf der Startseite informieren!
Ja, auch Sie dürfen jetzt rund 80% Ihrer Einnahmen legal* und rechtsgeprüft behalten - trotz Regelinsolvenz!
*Auch der Bund der Handelsrichter in Deutschland besitzt eine Ausgabe von "Finanzielle Freiheit trotz Regelinsolvenz". In diesem Insolvenzratgeber für Selbstständige beschreibt Insolvenzberater Dieter Büge den einfachen Weg (inklusive vorbereiteter Musterbriefe an Ihren Insolvenzverwalter), wie jetzt jeder insolvente Selbstständige innerhalb weniger Tage über 80% der Einnahmen frei verfügen darf!
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